ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINES

Angebot, Leistungen und Lieferungen von Pakka Sourcing GmbH (Pakka Sourcing) erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Pakka Sourcing diese schriftlich bestätigt. Mit der Platzierung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden. AGB und ähnliche Dokumente des Käufers entfalten keine Rechtswirkung, selbst wenn ein Hinweis auf solche erfolgt. Die vorbehaltlose Annahme und/oder Ausführung von Kundenaufträgen durch Pakka Sourcing bedeutet keine stillschweigende Annahme der AGB des Käufers durch Pakka Sourcing.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Sämtliche Angaben zu den Waren, insbesondere technische und chemische Angaben von uns, unseren Lieferanten oder Herstellern dienen ausschliesslich der Produktbeschreibung und erfolgen ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Insbesondere stellen solche Angaben keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Angebote in Produkt- und Preislisten, Prospekten und Anzeigen über Gewicht, Masse, Füllung und Preis sind freibleibend und werden erst verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Analysen werden gemäss Absprache durchgeführt.

Der Käufer ist an seine schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Pakka Sourcing die Annahme des Auftrags innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Ware bei Auslieferung vorbehaltlos angenommen wird. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung oder eine allfällige Nicht-Lieferbarkeit wird von Pakka Sourcing sobald wie möglich mitgeteilt.

Pakka Sourcing behält sich vor, Belieferungsanfragen auf deren Verwendungszweck zu kontrollieren und die für die Anfrage verantwortlich zeichnenden juristischen und natürlichen Personen auf deren Bonität zu prüfen.

LIEFERUNG

Eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist beginnt am Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung von Pakka Sourcing zu laufen. Solange Vertragspartner von Pakka Sourcing mit ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rückstand sind, gilt die Lieferfrist als hinausgeschoben.

Wird Pakka Sourcing durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Pakka Sourcing nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung für Pakka Sourcing unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, politische Unruhen, behördliche Massnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen oder Transportstörungen sowie Naturkatastrophen und Ernteausfälle. Dauern diese Umstände mehr als einen Monat an, hat Pakka Sourcing das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Käufers hat Pakka Sourcing zu erklären, ob sie zurücktritt oder innerhalb einer von Pakka Sourcing zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Schadenersatz-ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch Pakka Sourcing um mehr als sechs Wochen hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Ist diese ungenutzt abgelaufen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen, gegen Rückgabe der erfolgten Lieferungen in einwandfreiem Zustand, zurückzufordern.

WARENANNAHME

Versand und Gefahrtragung richten sich nach den vereinbarten INCOTERMS.

Über Verlust der Produkte auf dem Transport und Transportschäden hat der Käufer beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und Pakka Sourcing zu informieren.

Nimmt der Käufer versandfertig gemeldete Produkte nicht rechtzeitig ab, ist Pakka Sourcing berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und Zahlung des Auftragspreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Auftrags abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

BEANSTANDUNGEN

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind sofort vom Auslieferer auf dem Lieferschein und vom Käufer auf dem zu quittierenden Versandpapier zu bestätigen, wie von den Versicherungsbedingungen der Spediteure verlangt. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Identität mit allfälligen Mustern, Beschreibungen oder früheren Lieferungen wird nicht gewährleistet. Geringfügige optische, olfaktorische, technische oder sonstige qualitative Abweichungen, die im Toleranzbereich von Naturprodukten liegen, begründen keinerlei Rechtsansprüche. Andere offensichtliche Mängel der Ware hat der Käufer Pakka Sourcing unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Ist die Ware mit Mängeln behaftet, für welche Pakka Sourcing einzustehen hat, so kann Pakka Sourcing nach ihrer Wahl den Kaufpreis mindern, Ersatzware liefern oder den Kaufpreis zurückerstatten, die beiden letztgenannten Optionen unter Rücklieferung der mangelhaften Ware durch den Käufer. Andere oder weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des mittelbaren oder unmittelbaren Schadens oder entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ohne Auswirkungen auf Zahlungspflichten und Zahlungsfristen. Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen daher die vorstehend geregelten Gewährleistungspflichten von Pakka Sourcing bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten.

Amtliche Beanstandungen, die von Pakka Sourcing gelieferte Produkte betreffen, müssen Pakka Sourcing innerhalb von 48 Stunden weitergeleitet werden. Ist die Einspruchsfrist für amtliche Beanstandungen (5 Tage) abgelaufen, bevor Pakka Sourcing von der Beanstandung in Kenntnis gesetzt wurden, wird keine Gutschrift für die Rechnung der amtlichen Stelle gewährt.

Die Gewährleistung von Pakka Sourcing erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch unsachgemässe oder nachlässige Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige ausser-gewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie punktuellen Schädlingsbefall entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Alle in diesen AGB erwähnten Haftungsausschlüsse gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Pakka Sourcing, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Pakka Sourcing schliesst zudem ihre Haftung für leichtes Verschulden ihrer Hilfspersonen aus.

RETOUREN

Retouren können nur nach vorheriger Absprache mit Pakka Sourcing akzeptiert und vergütet werden. Nicht abgesprochene sowie unfrankierte Retoursendungen werden konsequent zurückgewiesen. Beschädigte oder vom Käufer bereits mit Preisen ausgezeichnete Artikel können nicht vergütet werden.

DATUMSGARANTIE

Pakka Sourcing garantiert für alle Produkte mit aufgedrucktem Verfalldatum eine Mindestverkaufsfrist.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pakka Sourcing. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung werden Zahlungen mit Datum des Lieferscheins fällig und sind am Domizil der Pakka Sourcing ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Wo die Auftragsbestätigung die Zahlungsfrist nicht festlegt, beträgt diese 30 Tage ab Fälligkeit.

Bestehen im Lande des Käufers Transferbeschränkungen für Fremdwährungen, ist der Käufer in jedem Fall für allfällige Währungsverluste haftbar, die zwischen seiner Zahlung in einheimischer Währung und der uneingeschränkten Verfügbarkeit in Euro am Domizil der Pakka Sourcing entstehen.

Grundsätzlich kann Pakka Sourcing nur Bestellungen ausführen, wenn keine Rechnungen überfällig sind. Gutschriften werden mit der nächsten Rechnungsstellung vergütet.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen AGB, weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien und den darauf beruhenden Lieferungen entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz der Pakka Sourcing. Pakka Sourcing ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen deutschen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (sog. Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

Den zwischen den Parteien verwendeten „International Commercial Terms“ (INCOTERMS) kommt die Bedeutung zu, welche ihnen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von der Internationalen Handelskammer in Paris (IHK) in ihrer letzten Veröffentlichung der INCOTERMS gegeben wird.

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Lörrach, 01. November 2019